Welcher Weg passt zu Ihnen?
- Ticket im DB-Kundenkonto
- Die betroffene Reise öffnen und unter „Fahrgastrechte“ den Antrag auf Entschädigung starten.
- Digitales Ticket ohne hinterlegtes Konto
- Die offizielle Auftragssuche mit Auftragsnummer und Nachnamen nutzen. Dort lässt sich der Antrag zur Reise aufrufen.
- Lieber auf Papier
- Das Fahrgastrechte-Formular herunterladen oder beim Personal, an der DB Information oder im Reisezentrum erhalten.
Zu den offiziellen DB-Antragswegen
Quellen: DB: Fahrgastrechte beantragen
Diese Unterlagen ersparen Rückfragen
Halten Sie Ihre Fahrkarte, den gezahlten Preis und die geplante Verbindung bereit. Ergänzen Sie den tatsächlichen Reiseverlauf und die Ankunftszeit. Bei Nichtantritt oder Abbruch erklären Sie, wann und wo Sie die Reise beendet haben. Für Zusatzkosten brauchen Sie die zugehörigen Belege; für eine ungenutzte Reservierung den Reservierungsnachweis.
Ein formloses Schreiben ist ebenfalls möglich. Es muss die notwendigen Angaben enthalten. Nutzen Sie unsere Briefvorlagen und ersetzen Sie die Platzhalter vollständig. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens samt Anlagen auf.
Quellen: DB: Häufige Fragen zu Fahrgastrechten · DB: Fahrgastrechte beantragen
Wohin mit dem Brief?
DB Fernverkehr AGServicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
Dies ist die von der DB genannte Postanschrift für das Servicecenter. Eine Abgabe im Reisezentrum ist ebenfalls möglich; ein Entschädigungsantrag wird von dort zur Bearbeitung weitergeleitet. Bei einer von einem anderen Bahnunternehmen ausgestellten Fahrkarte klären Sie den zuständigen Antragsweg mit diesem Unternehmen.
Quellen: DB: Fahrgastrechte beantragen · DB: Häufige Fragen zu Fahrgastrechten
Reichen Sie den Fall möglichst innerhalb von drei Monaten ein
Die EU-Information nennt für Beschwerden beim Bahnunternehmen drei Monate nach dem Vorfall. Die DB nennt auf ihrer aktuellen Fahrgastrechte-Seite zwölf Monate für die Geltendmachung. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine pauschale Jahresfrist für jede Reise: Reichen Sie den Fall möglichst innerhalb von drei Monaten ein, bei anderen oder internationalen Beförderern prüfen Sie deren Fristen.
Ist Ihr Fall älter, geben Sie ihn nicht allein deshalb auf. Prüfen Sie die anwendbaren Fristen und lassen Sie sich bei einer Ablehnung beraten. Beschwerdefristen und die Verjährung einer Forderung sind nicht dasselbe.
Quellen: Europäische Union: Rechte von Bahnreisenden · DB: Fahrgastrechte, rechtliche Regelungen
Wenn danach nichts passiert
Notieren Sie Eingangsdatum und Vorgangsnummer. Für eine Beschwerde sieht die EU-Information grundsätzlich eine Antwort binnen eines Monats vor; in begründeten Fällen darf die Antwort bis zu drei Monate dauern. Fragen Sie mit Ihrer Vorgangsnummer nach und senden Sie nicht jedes Mal einen neuen Antrag.
Ihre Bankverbindung gehört nur in den offiziellen Antrag oder Ihr eigenes Schreiben. Hier werden weder Tickets noch Erstattungsfälle hochgeladen. Auch ein Entschädigungslink aus einer unerwarteten Nachricht sollte nicht der Einstieg sein: Öffnen Sie die offizielle Bahn-Seite selbst.
Quellen: Europäische Union: Rechte von Bahnreisenden · DB: Fahrgastrechte beantragen
Den eigenen Antrag später wiederfinden
Speichern Sie eine Kopie Ihrer Angaben und notieren Sie das Einreichungsdatum. Sobald eine Fallnummer vorliegt, legen Sie sie zu Ticket und Belegen. Bei einer Nachfrage können Sie dann auf genau denselben Vorgang Bezug nehmen.
Wenn nur ein Teil Ihrer Forderung beantwortet wurde, benennen Sie den offenen Punkt und den dazugehörigen Beleg. Ein zweiter vollständiger Erstantrag schafft unter Umständen nur einen weiteren Vorgang. Eine einfache Ablage vorbereiten oder bei einer Ablehnung gezielt um erneute Prüfung bitten.
