Nach 100 Minuten ohne Information zur Weiterreise
Informiert Sie das Unternehmen innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des verspäteten oder ausgefallenen Zuges beziehungsweise des verpassten Anschlusses nicht über eine Alternative, können Sie eine notwendige, angemessene Weiterreise mit einer anderen Bahn oder einem Bus organisieren. Bewahren Sie den Beleg und den Nachweis des Zeitablaufs auf.
Diese Regel erlaubt nicht automatisch eine Taxifahrt, einen Flug oder eine privat organisierte Abholung auf Kosten der Bahn. Eine ausdrücklich genehmigte Alternative ist ein anderer Fall; halten Sie eine Zusage möglichst schriftlich fest.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr · DB: Fahrgastrechte, rechtliche Regelungen
Nachts kann ein Taxi in Betracht kommen
Die DB nennt eine Erstattung bis 120 Euro, wenn die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr liegt und mindestens 60 Minuten Verspätung erwartet werden. Eine weitere Fallgruppe ist der Ausfall der letzten planmäßigen Verbindung, wenn das Ziel sonst nicht bis 24 Uhr erreichbar ist.
Vorrang hat eine angebotene Ersatzbeförderung. Für eine selbst organisierte Fahrt müssen die weiteren Bedingungen erfüllt sein, insbesondere der erfolglose Versuch, vor Ort Hilfe zu bekommen. Die Grenze ist keine pauschale Taxipauschale und keine Erlaubnis, ohne Prüfung loszufahren.
Wenn eine Übernachtung nötig wird
Ist eine zumutbare Weiterreise am selben Tag wegen Ausfalls oder Verspätung nicht möglich, fragen Sie nach einer Unterkunft und dem Weg dorthin. Nutzen Sie eine angebotene geeignete Lösung. Wer selbst bucht, obwohl die Bahn eine Übernachtung bereitstellt, kann auf den Kosten sitzen bleiben.
Wenn Sie niemanden erreichen und selbst buchen müssen, dokumentieren Sie Ihre Kontaktversuche und wählen Sie eine angemessene Unterkunft. Reichen Sie die Rechnung mit der Schilderung ein. Eine Kostenerstattung lässt sich aus der Rechnung allein nicht zusagen.
Quellen: DB: Fahrgastrechte, rechtliche Regelungen · Bundesministerium für Verkehr: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Essen und Trinken während der Wartezeit
Bei erheblicher Verspätung kommt auch Unterstützung mit Mahlzeiten und Getränken in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit in Betracht, soweit sie verfügbar beziehungsweise zumutbar zu beschaffen sind. Fragen Sie das Personal nach der angebotenen Hilfe. Eine beliebige Restaurantrechnung wird dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Eine verlorene Reservierung gesondert nennen
Konnten Sie Ihren reservierten Platz wegen Zugausfalls, Verspätung oder fehlender Bereitstellung nicht nutzen, kommt die Rückzahlung des Reservierungsentgelts in Betracht. Nennen Sie Reservierungsnummer und Grund ausdrücklich. Dieser Anspruch ist von der 60-Minuten-Grenze für die prozentuale Fahrpreisentschädigung zu unterscheiden.
Bewahren Sie für Zusatzkosten die Originalbelege auf und fertigen Sie vor einer Einsendung Kopien an. Folgen Sie den Beleganforderungen des gewählten offiziellen Antragswegs.
Quellen: DB: Fahrgastrechte, rechtliche Regelungen · DB: Häufige Fragen zu Fahrgastrechten
Bevor Sie selbst eine größere Ausgabe bezahlen
Fragen Sie nach der angebotenen Hilfe und halten Sie fest, warum sie nicht ausreicht oder nicht erreichbar ist. Notieren Sie Kontaktversuche, Zeiten und die gewählte Alternative. Ob eine selbst bezahlte Fahrt oder Übernachtung ersetzt wird, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Eine teure Ausgabe wird nicht allein dadurch erstattungsfähig, dass der Zug verspätet war. Prüfen Sie die oben beschriebenen Fallgruppen und bewahren Sie vollständige Belege auf. Die Ausgaben für den Antrag ordnen. Eine allgemeine individuelle Kostenzusage kann diese Seite nicht geben.
