Ihre Rechte

Bei Verspätung: Wie viel Geld bekommen Sie zurück?

Bei einer Einzelfahrkarte sind ab 60 Minuten Verspätung am Ziel grundsätzlich 25 Prozent des bezahlten Fahrpreises möglich, ab 120 Minuten 50 Prozent. Es gibt Ausnahmen.

Die Ankunft auf Ihrer Fahrkarte zählt

60 bis 119 Minuten25 % des Fahrpreises der betroffenen einfachen Fahrt

Ab 120 Minuten50 % des Fahrpreises der betroffenen einfachen Fahrt

Vergleichen Sie die geplante mit der tatsächlichen Ankunft am Ziel Ihrer Fahrkarte. Bei einer durchgehenden Fahrkarte zählt auch ein verpasster Anschluss innerhalb dieser Reise. Einzeln gekaufte Zubringer können anders zu behandeln sein.

Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr · DB: Häufige Fragen zu Fahrgastrechten

So sieht das mit einem echten Zahlbetrag aus

Rechenbeispiel mit angenommenem Ticketpreis: Sie haben nach BahnCard-Rabatt 48 Euro für eine einfache Fahrt bezahlt und kommen 85 Minuten später an. 25 Prozent von 48 Euro sind 12 Euro. Bei 125 Minuten wären es 24 Euro. Das Beispiel setzt voraus, dass kein Ausschluss greift.

Rechnen Sie mit dem tatsächlich gezahlten Ticketpreis. Ein früher angezeigter Preis ohne BahnCard und der Kaufpreis Ihrer Jahreskarte sind nicht die Grundlage. Bei einer gemeinsamen Hin- und Rückfahrkarte kommt es auf die Preisaufteilung an; ohne gesonderte Teilpreise wird regelmäßig der halbe Gesamtpreis zugrunde gelegt.

Quellen: DB: Häufige Fragen zu Fahrgastrechten

Wann die Prozentregel nicht passt

Für Zeitkarten gelten pauschale Entschädigungsregeln. Die DB zahlt Entschädigungsbeträge unter 4 Euro nicht aus. Prüfen Sie bei einem Deutschlandticket die Regeln Ihres ausgebenden Unternehmens; rechnen Sie nicht einfach einen Anteil des Monatspreises als einzelne Fahrt.

Auch eine bereits vor dem Kauf bekannte Verspätung oder bestimmte außergewöhnliche Umstände können einen Anspruch ausschließen. Die Bahn muss sich dabei auf den konkreten Sachverhalt stützen. Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund erläutern.

Quellen: DB: Fahrgastrechte, rechtliche Regelungen · Europäische Union: Rechte von Bahnreisenden

Eine Ausnahme beseitigt nicht alle anderen Rechte

Bestimmte Ereignisse außerhalb des Bahnbetriebs können die Verspätungsentschädigung ausschließen. Rechte auf Hilfe, Erstattung oder anderweitige Beförderung sind davon zu unterscheiden. Ein Streik der eigenen Beschäftigten des Bahnunternehmens gilt nach der EU-Information nicht als solcher außergewöhnlicher Umstand.

Schreiben Sie bei einer Ablehnung, welcher Teil unklar bleibt: die Ursache, die gemessene Ankunftszeit oder die Berechnungsgrundlage. So bitten Sie um erneute Prüfung.

Quellen: Europäische Union: Rechte von Bahnreisenden

Geld oder Gutschein?

Sie können für die Verspätungsentschädigung eine Überweisung wählen. Einen Gutschein müssen Sie dafür nicht akzeptieren. Beantragen Sie die Zahlung über den offiziellen Weg und geben Sie Ihre Bankverbindung dort an.

Für Ihre Unterlagen genügt eine Kopie des vollständigen Antrags mit Eingangsbestätigung. Wenn schon ein Teil gezahlt wurde, nennen Sie diesen Betrag bei jeder weiteren Nachfrage.

Quellen: DB: Häufige Fragen zu Fahrgastrechten

Wenn Sie mehrere Fahrkarten für denselben Reisetag haben

Legen Sie die Fahrkarten nebeneinander und markieren Sie jeweils Start, Ziel und Preis. Ein verspäteter Zubringer und ein getrennter Fernverkehrsvertrag sind nicht einfach ein einziger Entschädigungsfall. Für die Einordnung ist entscheidend, welches Ticket betroffen ist.

Notieren Sie die tatsächliche Ankunft und bereits erhaltene Zahlungen, bevor Sie eine Forderung formulieren. So lässt sich vermeiden, dieselben Ausgaben doppelt einzureichen. Die Besonderheit getrennter Tickets und passende Nachweise helfen bei der Vorbereitung.

Vorlage für verspätete Ankunft nutzen